Vermieter - 6 Tipps auf einen Blick
Als Vermieter ist man schnell mit einer Mietstreitigkeit konfrontiert. Dabei sind viele Probleme mit Mietern im Vorwege einfach zu vermeiden. Wir geben Ihnen die wichtigsten Tipps für die Vermietung an die Hand:
1. Wohnflächen richtig berechnen
Wer als Vermieter die Wohnung nach korrekter Berechnung des Wohnraums vergrößert, riskiert die Rückzahlung eines Teils der Miete. Die häufigsten Fehler werden gemacht, weil Räume mit einer Deckenhöhe von weniger als 2 Metern und Platz unter der Dachschräge vollständig berücksichtigt werden. Die Fläche wird nicht gezählt, wenn die Raumhöhe weniger als 1 Meter beträgt, und nur 50%, wenn die Raumhöhe 1-2 Meter beträgt.
Mit einer Abweichung von bis zu 10% vom richtigen Wohnraum müssen Vermieter keine Angst haben. Wenn sich der richtige Wohnraum stärker unterscheidet, führt dies häufig zur Nichtzahlung der Miete und oder zur Reduzierung der Miete.
2. Berechnen Sie die Nebenkosten richtig
Einige Eigentümer / Vermieter möchten beim Lesen oder Installieren von Heizkostenzählern und beim Erstellen einer Stromrechnung sparen. Dann bieten Sie Ihre Wohnung zu einem „Flat“ -Pauschalpreis an. Mieter sind jedoch berechtigt, Heizkosten nach Verbrauch abzurechnen. Wenn der Mieter von seinem Recht Gebrauch macht, wird es für den Eigentümer problematisch. Es ist sehr wahrscheinlich, dass er den Mieter entschädigen muss.
Ebenfalls sehr wichtig für eine Nebenkostenabrechnung: Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung innerhalb eines Jahres senden, um eine zusätzliche Zahlung des Mieters zu erhalten. In Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn Dokumente von den Behörden oder dergleichen zu spät gesendet werden, kann dies vermieden werden. Zum anderen hat der Mieter immer Anspruch auf Rückerstattung von Überzahlungen. Hier gibt es keine zeitliche Begrenzung.
3. Mieterhöhungen rechtlich sicher?
Mieterhöhungen müssen den für sie geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen. Zum Beispiel haben die Gerichte im Falle einer Modernisierung entschieden, dass der Vermieter die Miete erhöhen kann, wenn sie zur Einsparung von Energie oder Wasser dienen. Eine saubere Wartung oder Reparatur ist nicht zulässig.
Mieter müssen einer Mieterhöhung nicht immer zustimmen, einseitig, also nur durch den Vermieter , darf Miete nicht einfach erhöht werden. Die Rechte von Mietern und Vermietern sind hier klar definiert. Sofern die Miete nicht erhöht wird, um die vor Ort vergleichbare Miete zu überschreiten, muss der Mieter zustimmen. Es ist auch möglich, standardmäßig zuzustimmen, beispielsweise zwei zusätzliche Mieten zu zahlen.
Normalerweise: Anhand des lokalen Mietindex kann der Vermieter prüfen, ob die Miete erhöht werden kann. Die Miete kann nur einmal im Jahr erhöht werden. Die Miete kann innerhalb von 3 Jahren um bis zu 20% erhöht werden. Diese Grenze kann auf 15% reduziert werden. Die Reduzierung liegt im Ermessen der Bundesländer und kann in Gebieten mit Wohnungsnot erheblich reduziert werden. Verwenden Sie neu
4. Mieter kündigen ohne das Nachsehen zu haben
„Der Eigenbedarfskündigung“
Wenn dies jedoch falsch angegangen wird, muss der Vermieter dem Mieter eine Entschädigung für den Umzug oder eine neue, höhere Miete zahlen.
5. Schönheits- und Kleinreparaturen
Eine Renovierung beim Auszug des Mieters ist ein häufiges Problem. Auch bei einem vermieterfreundlichen Mietvertrag sollte nicht vorgesehen sein, dass der Mieter die Wohnung nach dem Umzug renovieren muss. Auch die Farbe der Wände und dergleichen bleibt dem Mieter überlassen. Im schlimmsten Fall macht eine falsche Klausel zum Thema kosmetische Reparaturen und Design alle anderen diesbezüglichen Regeln unwirksam.
Für kleine Reparaturen können Sie trotz kleiner Mengen eine angemessene Summe erhalten. Daher sollte der Mietvertrag gesetzlich regeln, wie kleinere Reparaturen durchgeführt werden. Es sollte zwei Kostengrenzen geben, erstens eine Begrenzung der Kosten für eine einzelne Reparatur (nach vielen Gerichtsentscheidungen sind maximal 100 EUR zulässig) und einen zusätzlichen Gesamtbetrag für kleinere Reparaturen pro Jahr. Hier werden maximal 8% der jährlichen Nettomiete berechnet. Für eine Wohnung mit einer monatlichen Nettomiete von 500 EUR beträgt die Höchstgrenze daher 480 EUR pro Jahr.
Achtung: Wenn die Kosten der Handwerksrechnung (einschließlich Reisekosten und Mehrwertsteuer) den für jede Reparatur festgelegten Grenzwert überschreiten, sollten Reparaturen nicht mehr als geringfügige Reparaturen betrachtet werden, und dies erfolgt auf Kosten des Vermieters.
6. Haustiere
Die allgemeine Verbotsklausel im Mietvertrag ist für das Thema „Haustiere in Wohnungen“ ungültig. Bei kleinen Tieren (Hamster, Wellensittiche, Kanarienvögel usw.) hat der Mieter immer das Recht, diese zu halten.
Unter den Hunden gelten kleine Hunde wie Yorkshire Terrier in einigen Fällen als allgemein akzeptabel, da sie nicht laut bellen können.
Laut einigen Gerichten sind Katzen immer erlaubt, wenn Nachbarn nicht verletzt werden. Ein anderes Gericht entschied jedoch, dass Katzen erlaubt sind, es sei denn, der Mietvertrag verbietet sie ausdrücklich.
Sie können sich daher nicht immer sicher sein, wie das Gericht im Streit um Katzen und Hunde entscheiden wird. Es wird jedoch empfohlen, das allgemeine Verbot von Haustieren im Mietvertrag zu befolgen. Wenn es Bestimmungen gibt, die die Haltung dieser Tiere in der Wohnung verbieten mieten Sie die Wohnung ohne Haustier.